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Neue Brennstoffe und Grenzwerte

Die wichtigsten Änderungen gegenüber der bestehenden Verordnung:

• Die Höchstwerte für Staubemissionen bei Heizkesseln werden in der ersten Stufe von heute 150 auf 100 Milligramm je Kubikmeter Abgas herabgesetzt, für Holzpellets sogar auf nur 60 Milligramm. Ab dem Jahr 2015 dürfen neue Heizungen dann nur noch 20 Milligramm Staub ausstoßen.

• Die Höchstwerte für Staub und Kohlenmonoxid gelten jetzt auch für Heizungen ab 4 Kilowatt. Vorher mussten erst Geräte mit 15 Kilowatt die Grenzwerte einhalten.

• Auch bestehende Holzkessel und -öfen müssen künftig die neuen Grenzwerte einhalten, frühestens aber ab dem Jahr 2015.

• Land- und Forstwirte, Mühlen, Agrarhändler und andere Betriebe des „agrargewerblichen Sektors“ dürfen Getreidebrennstoffe und Mischpellets einsetzen. „Diese Betriebe verfügen über hinreichende Kenntnisse bezüglich der Qualität des zur Verbrennung zugelassenen Getreides“, schreibt das Bundesumweltministerium (BMU) dazu in seiner Begründung.

• Die Liste der Brennstoffe enthält eine Klausel, dass auch weitere nachwachsende Rohstoffe verbrannt werden dürfen, wenn sie genormt sind und die Emissionsgrenzwerte von Holz einhalten. Wie in der bestehenden Verordnung dürfen handbeschickte Heizkessel nur mit Pufferspeicher betrieben werden. Die novellierte Verordnung schreibt jetzt allerdings die Größe vor: Das Speichervolumen des Warmwasserspeichers soll mindestens 55 Liter pro Kilowatt Nennwärmeleistung betragen





 Feinstaubbelastung soll nicht zunehmen


Da laut BMU 97 Prozent des Gesamtstaubs aus Kaminen und Öfen aus gesundheitsschädlichem Feinstaub bestehen und die Zahl der Holzöfen und -kessel ständig zunimmt, hat der Gesetzgeber die Grenzwerte für Staubemissionen verschärft (siehe Tabelle 1). Ansonsten drohe ein Anstieg der Feinstaubemissionen bis zum Jahr 2025 von 24.000 auf 31.000 Tonnen jährlich, schreibt das BMU.

Eine aktuelle Studie des Umweltbundesamtes zu Emissionen aus Kleinfeuerungsanlagen hat ergeben, dass sich der Staubpartikelausstoß wegen zunehmender Zahl an Holzfeuerungen bis zum Jahr 2020 um 20 Prozent gegenüber dem Ausstoß im Jahr 2005 erhöhen könnte. Unter Berücksichtigung der verschärften Grenzwerte in der 1. BImSchV dagegen ließe sich der Ausstoß um fast 30 Prozent senken. Bei Einzelraumfeuerungen (Öfen) hat der Gesetzgeber gesonderte Regelungen getroffen (siehe Tabelle 2). Neue Pelletöfen mit Wassertasche, die also an das Heizsystem des Hauses angeschlossen sind, dürfen nur 30 Milligramm Staub je Kubikmeter Abluft ausstoßen, Pelletöfen ohne Wassertasche 50 Milligramm pro Kubikmeter. Alle anderen Herde, Backöfen, Kamin- oder Kachelofeneinsätze müssen die Obergrenze von 75 Milligramm pro Kubikmeter einhalten.Ab 2015 gelten auch für die Einzelraumfeuerstätten verschärfte Grenzwerte.

Die novellierte Verordnung bezieht bestehende Anlagen mit ein. Heute gibt es rund 14 Millionen Holzöfen und 700.000 Heizkessel. Bei Heizkesseln und Öfen gelten unterschiedliche Übergangsfristen (siehe Tabelle 3). Heizkessel müssen ab den genannten Zeitpunkten die Grenzwerte der Stufe 1 (siehe Tabelle 1) einhalten. Welche das sind, hängt von der Art des Brennstoffs ab. Beispiel: Kessel, die bis Ende 2004 errichtet wurden, dürfen bei der Verbrennung von Holzpellets ab 2019 maximal 60 Milligramm Staub ausstoßen, bei der Verbrennung von Scheitholz oder Getreide dagegen 100 Milligramm.

Feinstaub Reduzierung bis zu 90%

Was ist Feinstaub?

Feinstaub besteht aus winzigen Partikeln mit einem Durchmesser von weniger als einem hundertstel Millimeter, was etwa einem Zehntel des Durchmessers eines menschlichen Haares entspricht. Die auch als PM10 bezeichneten Partikel werden zu einem großen Teil durch Verbrennungsvorgänge freigesetzt. Im Wesentlichen sind die Industrie, der Verkehr und die Heizungen für ihre Entstehung verantwortlich. Aufgrund ihrer geringen Größe und ihrer chemischen Zusammensetzung sind sie für unsere Gesundheit gefährlich. Die Feinstaubpartikel dringen bis tief in unsere Lungen ein und verursachen dort diverse Erkrankungen, angefangen vom chronischen Husten bis hin zum Lungenkrebs. Stellen Sie sich vor: In stark exponierten Gebieten nimmt der Mensch mit jedem Atemzug etwa 50 Millionen Partikel auf!

 

Spätes Bewusstsein
Das Problem der Feinstaubpartikel in der Atmosphäre ist zwar nicht neu, doch erst seit einigen Jahren ist man sich seiner Auswirkung auf die öffentliche Gesundheit bewusst. Betroffen sind vor allem städtische Gebiete mit großer Besiedelungsund Verkehrsdichte sowie Regionen, in denen Topographie und Klima die Ansammlung von Partikeln in der Atmosphäre begünstigen.

 

Ständige Überschreitung der Grenzwerte
Die Europäische Union und Deutschland haben Grenzwerte für die PM10-Konzentration in unserer Atmosphare festgelegt: das Limit fur das Jahresmittel liegt in der EU bei 40μg/m3.
Zudem darf der Tagesgrenzwert von 50μg/m3 nur ein-, respektive 35-mal (EU) überschritten werden. Leider werden diese Grenzwerte, wie zahlreiche Messungen belegen, ständig überschritten und so kommt es, dass ein Teil der Bevölkerung regelmasig
zu viel gesundheitsschädlichen Feinstaub einatmet.

 

Auch Holzfeuer trägt zur Feinstaubproblematik bei

Auch Holzfeuer setzen Feinstaubpartikel frei. Zwar stellen sie in der Gesamtbilanzierung nicht die wichtigste Ursache für unsere Feinstaubprobleme dar. Jedoch kann in Gegenden mit großen Altanlagebeständen und mangelhaftem Betreiberverhalten der Partikelausstoß aus solchen Anlagen die örtliche PM10-Belastung während der kalten Jahreszeit mitbeeinflussen.

Nach intensiver Forschungsarbeit und ausführlichen Testreihen mit anerkannten Prüfinstituten (z. B. TÜV Süd) konnte Kutzner + Weber im Herbst mit der Produktion einer ersten Nullserie beginnen. Im Jahr 2006 wurden dann die ersten
Holzfeuerungen in Deutschland mit einem elektrostatischen Partikelabscheider aus- bzw. nachgerüstet. Die guten Labormesswerte konnten auch im Testmarkt bestätigt werden. So erreichten Anlagen, die mit einem Partikelabscheider ausgerüstet wurden, in der Praxis Abscheidewirkungen von ca. 50 – 90 %.

Für Öfen, offene oder geschlossene Feuerräume und holzbefeuerte Kesselanlagen

Das Prinzip der elektrostatischen Partikelabscheidung des Zumik®on ist universell und kann bei den meisten Kleinholzfeuerungsanlagen, unabhängig von Marke und System, eingesetzt werden. Der Partikelabscheider eignet sich für Holzfeuerungsanlagen mit einem Leistungsbereich bis ca. 40 kW und mit Abgasrohrdurchmessern von 150 mm bis 300 mm

Der Anschluß des Partikelabscheiders an Ultima II Kessel
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